Mediation ist ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien mithilfe einer Mediatorin freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konfliktes anstreben. Eine Mediatorin ist eine unabhängige und neutrale Person ohne Entscheidungsbefugnis, die die Parteien durch die Mediation führt. Sie leitet und fördert die Kommunikation der Parteien und gewährleistet die angemessene und faire Einbindung der Personen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet, soweit gesetzlich nichts anderes geregelt ist. Bei einer Einigung wirkt die Mediatorin darauf hin, dass die Parteien die Vereinbarung in Kenntnis der Sachlage treffen und deren Inhalt verstehen. Das Ergebnis ist immer ein Gewinn für beide Seiten, da es zusammen erarbeitet wurde.
Im Gegensatz zu einem ohnehin sehr teuren Gerichtsverfahren birgt die Mediation auch im Zeitaufwand deutliche Vorteile, da diese je nach Art und Umfang des Konfliktes nur wenige Tage statt mehrerer Monate oder sogar Jahre dauert.
Ein weiterer – sehr wichtiger – Vorteil der Mediation gegenüber einem Gerichtsverfahrens (oder auch schiedsgerichtlichem Verfahren) ist die Auslegung auf die Lösung des bestehenden Konflikts und nicht auf Konfrontation der Parteien, so dass beide Parteien vom erlangten Ergebnis profitieren, welches sie durch gegenseitiges Aufeinander-Zugehen erreicht haben. Somit gehen die Parteien im Guten auseinander und es entsteht keine Belastung von Körper, Geist und Seele wie bei einem Gerichtsverfahren, sondern eine Entlastung und Wohlgefühl.
Das Verhandeln in der Mediation basiert im Übrigen auf vier Prinzipien:
1. Menschen und Probleme getrennt behandeln („Hart in der Sache, weich zur Person“)
2. Auf Interessen, nicht auf Positionen konzentrieren (alle Vorstellungen gleichermaßen berücksichtigen)
3. Entscheidungsmöglichkeiten zum beiderseitigen Vorteil entwickeln (Optionen vermehren)
4. Auf neutralen Bewertungskriterien bestehen (vernünftig argumentieren, kein Druck)
nach telefonischer Vereinbarung