Die Mediatorin macht sich vor Beginn in der sogenannten Vorlaufphase über den Konflikt, die Beteiligten und die möglichen Rahmenbedingungen sachkundig. Die Mediation besteht aus einer strukturierten Abfolge von zumeist 6 Phasen:
1. Eröffnung und Kontrakt
Einigung bzgl. der Durchführung einer
Mediation in schriftlichem Mediationsvertrag.
2. Themensammlung:
Bestimmung der zu lösenden Angelegenheiten, bewertungsfreie Umformulierung durch die Mediatorin.
3. Interessenklärung:
Benennen, Erkennen und Verstehen der hinter ihren (Rechts-) Positionen verborgenen unterschiedlichen wie auch gemeinsamen Wahrnehmungen, Bedürfnisse und Wünsche.
4. Optionensuche:
Suche nach Eventualitäten, Wegen und Ideen für die Konfliktlösung in kreativen Prozess unter Fairness- und Gerechtigkeitsgesichtspunkten mit Hilfe von Kreativitätstechniken; Kreativität und Quantität.
5. Verhandeln:
In gegenseitigem Prozess des Gebens und Nehmens zu einer fairen und gerechten Lösung gelangen.
6. Vereinbaren:
Schriftliche und unterzeichnete Zusammenfassung der gefundenen Lösung einschließlich Regelung der Vollstreckbarkeit zur Erleichterung des künftigen Miteinander und Vorbeugung von Missverständnissen.
nach telefonischer Vereinbarung